Finanzmanagement für die vlf-Mitglieder

Die Mitglieder des vlf können in diesem Aufgabenbereich auf Erfahrungen im Rechnungswesen, Buchhaltung, Recht, Umwelt- und Infrastruktur, Bau und Kommunikationstechnik zurückgreifen.

Aufgaben der
Teilnehmergemeinschaft im
Flurbereinigungsverfahren


- Haushaltsplan
- Verwaltung der Kassengeschäfte
- Beitrags- und Vorschusshebung
- Fördermittelmanagment inkl.
  Vorfinanzierung der Fördermittel
- Jahresabschlüsse
- gerichtliche Vertretung
- Vertragsmanagement


Aufgabenübernahme
durch den vlf



mit der Mitgliedschaft beim vlf auf der Basis
der Beschlüsse der TG



Basis: Flurbereinigungsgesetz
Rechtsaufsicht: LELF


Die Vorstände der TGen erhalten regelmäßig einen Bericht über die finanzielle Gesamtsituation ihrer TG.

Für die Verwaltung der Kassenmittel besteht ein zentrales Verbundkontosystem. In diesem verfügt jede TG über ein eigenes Unterkonto. Die Einrichtung dieses Verbundkontos ist die Voraussetzung, Überziehungen und Guthaben dieser Konten zinsgünstig zu verwalten.

Die Aufgaben werden zentral in der Hauptgeschäftsstelle in Potsdam durch den Fachbereich Zentrale Aufgaben im Team KaBuRe abgewickelt.

Planung und Ausbau im Bereich Umwelt- und Infrastruktur

Der vlf unterstützt seine Mitglieder bei der Aufstellung der erforderlichen Planungen, der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange der Raumordnung, Landesplanung, des Umweltschutzes, der Erholung, der Landeskultur sowie der Förderung und Finanzierung von Maßnahmen - kurz: in allen Belangen der Flurbereinigung.

Aufgaben der
Teilnehmergemeinschaft im
Flurbereinigungsverfahren


Umsetzung der gemeinschaftlichen Anlagen

- Ausführungsplanung
- Vergabe
- Bauoberleitung
- örtliche Bauüberwachung
- Dokumentation
- Übergabe


Aufgabenübernahme
durch den vlf



mit der Mitgliedschaft beim vlf auf der Basis
der Beschlüsse der TG



Basis: Flurbereinigungsgesetz
Rechtsaufsicht: LELF


Diese Aufgaben werden durch den Fachbereich Zentrale Aufgaben im Team Umwelt und Infrastruktur wahrgenommen.

Bodenordnung / Flächenmanagement

Im Sommer 2004 hat das Land Brandenburg mit dem brandenburgischen Landentwicklungsgesetz die Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde im wesentlichen auf die Teilnehmergemeinschaft verlagert.

Die Teilnehmergemeinschaften bedienen sich nach diesem Gesetz des Verbandes zur Durchführung der übertragenen Aufgaben, soweit die obere Flurbereinigungsbehörde nichts anderes bestimmt hat.

Die Kosten aus diesen Aufgaben sind Verfahrenskosten i. S. des § 104 FlurbG. und sind durch das Land Brandenburg zu tragen.

Aufgaben der
Teilnehmergemeinschaft im
Flurbereinigungsverfahren

Umsetzung der gemeinschaftlichen Anlagen

- Legitimation
  Ermittlung der Beteiligten und ihrer
  Rechte an Grundstücken


- Wertermittlungskarten
  Durchführung des
  Wertermittlungsverfahrens


- Neugestaltungsgrundsätze incl. Wege-
  und Gewässerplan mit
  landschaftpflegerischen Begleitplan
  im Benehmen mit den Trägern öffentlicher
  Belange


- Planwunschtermin
  Befragung der Teilnehmer bzgl. ihres
  Abfindungswunsches


- Erstellung Bodenornungsplan
  Zusammenfassung aller Ergebnisse im
  Verfahren


Aufgabenübernahme
durch den vlf










nach Beauftragung
durch das Land









Basis: Flurbereinigungsgesetz
Rechtsaufsicht: LELF


Der vlf übernimmt darüber hinaus die Vorarbeiten gem. § 26 c FlurbG. Diese dienen der Vorbereitung von großen Bodenordnungsverfahren.

Die Aufgaben werden durch den Fachbereich Flächenmanagement wahrgenommen.

Satzungen

Hauptsatzung des vlf
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Beitrags- und Gebührensatzung des vlf
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Wahlordnung des vlf
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Solumstar-Veränderungen

VT_Daten Update

Download-Daten (VT_Verwaltung)
Download ZIP (30.09.2016)